Wir stellen sicher, dass die Erfassung und Beurteilung der Arbeitsplätze und Arbeitsstoffe laut den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes erfolgt. Neben den gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitssicherheit versuchen wir gezielt Lösungen für auftretende Probleme zu finden. Dabei sind uns vor allem die Meinungen der Mitarbeiter wichtig.
Zur Ermittlung und Beurteilung des Gefahrenpotentials der Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, Tätigkeiten und Arbeitsstoffe dient die Evaluierung. Bei dieser werden folgende Punkte berücksichtigt:
- besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer (Jugendliche, Mütter)
- Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
- mögliche Störfälle und Unfälle
- die Einstufung von Arbeitsstoffen (gefährlich / nicht gefährlich)
- die Lagerung und Handhabung von gefährlichen Arbeitsstoffen
- Beschäftigungsverbote (Jugendschutz, Mutterschutz)
Der Arbeitschutzausschuss hat die Aufgabe der gegenseitigen Information. Dieses Organ soll den Erfahrungsaustausch und die Koordination der betrieblichen Arbeitsschutzeinrichtungen gewährleisten und auf eine Verbesserung der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitsbedingungen hinwirken.
Die Sicherheitsvertrauenspersonen haben die Aufgabe, alle Mitarbeiter hinsichtlich Sicherheit zu informieren, zu beraten und zu unterstützen sowie die Geschäftsleitung über sicherheitstechnische Mängel zu informieren und Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen einzubringen.