Störfallinformation
Unsere Sicherheitsvorkehrungen


  • maximaler Brandschutz (Rauchmelder, Sprinkler, Sprühluftanlage, Schaumlöscheinrichtung)
  • Flüssigkeitsdiche, wannenartig ausgebildete Lagerbereiche für gefährliche Stoffe (TDI)
  • Überwachungssysteme beim Befüllen, Lagern und Entleeren von Lagertanks
  • Systematiken zur Räumung und Evakuierung von Personen im Notfalleintritt
  • periodische Überwachung und Wartung dieser Sicherheitseinrichtungen
  • Bedienung und Überwachung relevanter Anlagen nur durch geschultes Fachpersonal
  • Blitzschutz- und Elektroüberprüfungen nach VDE / ÖVE
  • Einsatz sicherer Software, Technik und Elektronik
  • Erstellung einer Risikoanalyse und Sicherheitsanalyse

Durch diese und noch andere Sicherheitsvorkehrungen haben wir bei Eurofoam GmbH einen so hohen Sicherheitsstandard erreicht, dass nach menschlichem Ermessen das Risiko eines Notfalles fast gänzlich ausgeschlossen werden kann. Sollte dennoch durch einen technischen Defekt, durch menschliches Versagen oder durch nicht absehbare Naturereignisse ein Not- oder Störfall eintreten, dann bewirken diese Maßnahmen, dass die Auswirkungen und Folgen unter Kontrolle bleiben.

Vorsorglich wollen wir Sie hier trotzdem informieren, wie Sie sich bei Eintritt eines Störfalles am besten verhalten sollten:

  • Aufenthalt: Halten Sie sich nicht im Freien auf, sondern gehen Sie in ein Gebäude und suchen Sie dort innenliegende Räume auf.
  • Nachbarschaftshilfe: Rufen Sie Kinder ins Haus, verständigen Sie Ihre unmittelbaren Nachbarn und nehmen Sie im Notfall Passanten vorübergehend auf.
  • Fenster: Schließen Sie Fenster und Türen.
  • Klimaanlagen / Lüftungen: Schalten Sie Klimaanlagen und Lüftungen aus.
  • Information: Schalten Sie Radio und / oder Fernseher ein und verfolgen Sie etwaige Weisungen der Einsatzkräfte bzw. achten Sie auf Entwarnungsdurchsagen.
  • Weisungen der Einsatzkräfte: Leisten Sie etwaigen Weisungen der Einsatzkräfte (z.B. der Feuerwehr) unbedingt Folge.

Information für die Bevölkerung bezüglich Verhalten bei Störfällen laut Umweltinformationsverordnung. [Folder]
Dieser Folder gilt für die Standorte Linz und Kremsmünster und ergeht alle 5 Jahre an die möglicherweise betroffenen Anrainer.

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