Österreichisches Umweltzeichen für NAWAPUR-Matratze
JOKA erhält für das Flexinet-Modell "Twist Biovital" das österreichische Umweltzeichen

 

Das Umweltzeichen ist eine offizielle, staatliche Auszeichnung für besonders umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Es wird vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unter Berücksichtigung eines umfassenden Kriterienkataloges für die Dauer von maximal 4 Jahren verliehen.

 

Die Firma JOKA Werke Johann Kapsamer GmbH & Co KG aus Schwanenstadt erhielt das "Österreichische Umweltzeichen für Produkte" unter anderem für das Flexinet-Matratzenmodell "Twist BioVital".

Der für dieses Modell verwendete Matratzenkern besteht aus NAWAPUR Energie-Schaumstoff. Eurofoam hat diesen innovativen Schaumstoff auf Basis von nachwachsenden Rohstoffen speziell für Matratzen entwickelt.

Download [Urkunde JOKA Johann Kapsamer GmbH & Co KG]

 


Umweltminister Josef Pröll: "Das Umweltzeichen soll Hersteller und Handel motivieren, weniger umweltbelastende Produkte zu entwickeln und anzubieten. Am Markt soll damit ein dynamischer Prozess ausgelöst werden, der das Angebot in Richtung umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen prägt. Produkte mit dem Umweltzeichen müssen eine Reihe von Umweltkriterien erfüllen und deren Einhaltung durch ein unabhängiges Gutachten nachweisen. Ausgezeichnet werden nur jene nachgewiesen umweltschonenden Produkte, die auch eine angemessene Gebrauchstauglichkeit und Qualität aufweisen. Auf diese Weise kombiniert das Umweltzeichen hohen Umweltstandard mit Qualität und Produktsicherheit."

Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen

Produkte und Dienstleistungen mit dem Umweltzeichen erfüllen weitreichende Anforderungen an Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit sowie Gebrauchstauglichkeit. Die Anforderungen umfassen:

  • das Produkt bzw. die Dienstleistung selbst
  • Planung und Gestaltung
  • Herstellung, Verpackung und Entsorgung (zum Teil auch Vertrieb und Transport)
  • weitere Kriterien wie z.B.: Service, Kennzeichnung etc.

Die Umweltkriterien beziehen sich vor allem auf:

  • Rohstoff- und Energieverbrauch
  • Toxizität der Inhaltsstoffe von Produkten
  • Emissionen wie Abgase, Abwasser, Lärm
  • Umweltgerechter Einkauf
  • Information der KonsumentInnen

Die Anforderungen sind in über 40 Richtlinien festgelegt. Diese werden von Fachleuten des Konsumenten- und des Umweltschutzes – unter der Leitung des Vereines für Konsumenteninformation – gemeinsam mit weiteren Experten und Vertretern der betreffenden Betriebe erarbeitet und laufend aktualisiert.
Der Antragsteller muss für sein Produkt bzw. seinen Betrieb die Erfüllung der Kriterien mindestens alle vier Jahre durch unabhängige Gutachten nachweisen.

Der Zeichennutzungsvertrag wird für eine Dauer von maximal vier Jahren abgeschlossen. Regelmäßig erfolgen auch Marktkontrollen.

Mehr Informationen zum Österreichischen Umweltzeichen finden Sie auch unter www.umweltzeichen.at

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